Eine salvatorische Klausel ist eine juristische Bestimmung, die in Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet wird, um sicherzustellen, dass im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen der Rest des Vertrags weiterhin gültig bleibt.
Die salvatorische Klausel wird oft auch als "Trennungsklausel" oder "Teilnichtigkeitsklausel" bezeichnet. Sie dient dem Zweck, die Vertragsparteien vor einer vollständigen Unwirksamkeit des Vertrags zu schützen, falls eine einzelne Bestimmung rechtlich ungültig ist oder für nichtig erklärt wird.
Die Klausel besagt, dass im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung diese durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Auf diese Weise kann der Vertrag trotzdem weiterhin seine Wirkung entfalten und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bleiben erhalten.
Die salvatorische Klausel ist vor allem beim Abschluss von Verträgen von Bedeutung, da sie den Vertragsparteien Rechtssicherheit gibt und sie vor möglichen Streitigkeiten und Unsicherheiten schützt. Indem sie die Gültigkeit des Vertrags im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen aufrechterhält, ermöglicht die salvatorische Klausel eine effektive Umsetzung des Vertrags und verhindert, dass der Vertrag als Ganzes unwirksam wird.
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